KLEINER ASBESTScHEIN


Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Anlage 4C der TRGS 519 in Kooperation mit dem Landesinnungsverband Dachdeckerhandwerk Hessen

Situation

Der in Baustoffen wie Putzen, Klebern und Spachtelmassen zugemischte Asbest kann im Zuge von Arbeiten an asbestbelasteten Bauteilen, beispielsweise beim Austausch von Fenstern, freigesetzt werden. Mit der Neufassung der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ (TRGS 519) vom 17.10.2019 wurden Putze und Spachtelmassen aufgenommen. 

Bei nachgewiesenem Asbest dürfen Arbeiten am Putz, wie Bohren, Stemmen, Sägen usw., nur mit entsprechenden Schutzmaßnahmen nur Unternehmen ausführen, die bei emissionsarmen

Verfahren bzw. geringer Exposition (BT-Verfahren) für den Verantwortlichen mindestens die Qualifikation nach Anlage 4C der TRGS 519 (2,5 Tage) nachweisen können.

 

Speziell für das Tischlerhandwerk wurde in Zusammenarbeit mit dem Dachdeckerhandwerk ein zugelassener Lehrgang kreiert. Der Lehrgang wird als Sachkundeseminar durch das Regierungspräsidiums Kassel nach bestandener Prüfung anerkannt.

Zielgruppe

Verantwortliche und aufsichtsführende Personen des Tischlerhandwerks (Unternehmer, leitende Mitarbeiter, Montageleitung)

Ihr Ansprechpartner:

Juana Schöler

SACHBEARBEITUNG

Tel.: 05621 7919-74

schoeler@leben-raum-gestaltung.de


Aktuelle Termine und Anmeldung

03.07.2024 - 04.07.2024

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Inhalte und Anmeldung
Anmeldung - Sachkundenseminar nach Anlag
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Ausschreibung Sachkundeseminar nach Anla
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